Gemeinde-
und Bezirkssuche

 

Amt

Ein geistliches Amt ist durch Ordination erteilte Bevollmächtigung, Segnung und Heiligung zum Dienst in der Kirche Christi. Es wird in der Kraft des Heiligen Geistes ausgeübt.
 

 

 

Es gibt in der Neuapostolischen Kirche drei Amtsebenen mit unterschiedlichen geistlichen Vollmachten: Apostel, Priester, Diakon.

Alle Amtsträger sind als Geistliche zur Verschwiegenheit verpflichtet und üben ihre Amtstätigkeit grösstenteils ehrenamtlich aus.

Vom Amt zu unterscheiden ist der an jeden Gläubigen ergangene Ruf, dem Herrn durch Nachfolge zu dienen.

Ordination
 

Ordination

Die Ordination ist die Einsetzung in ein geistliches Amt, wobei zeitlich unbefristet eine Amtsvollmacht übertragen wird. Sie wird im Namen des dreieinigen Gottes durch einen Apostel unter Handauflegung und Gebet vollzogen. In ihr werden Vollmacht, Heiligung und Segnung empfangen. Sie erfolgt unter Berücksichtigung der Kompetenzen, die für die mit dem jeweiligen Amt verbundenen Dienste erforderlich sind.

Beauftragung
 

Beauftragung

Geistliche Leitungs- und Verwaltungsfunktionen werden durch Beauftragung übertragen. Sie erfolgt durch Handauflegung und Gebet eines Apostels oder priesterlichen Amtsträgers.

Eine Beauftragung ist nicht an die Zeit der Amtstätigkeit gebunden, endet aber mit ihr.

Ernennung
 

Ernennung

Die Ernennung ist die Übertragung eines Dienstes mit geistlichem Schwerpunkt ohne Leitungsfunktion an einen Amtsträger oder ein anderes Gemeindemitglied.

Die Ernennung erfolgt durch einen priesterlichen Amtsträger mit Handschlag. Zur Erfüllung dieses Dienstes wird um den Segen Gottes gebetet.