Gemeinde-
und Bezirkssuche

 

Segnungen

Zu bestimmten Lebensereignissen empfangen neuapostolische Christen Gottes Segen. Bevollmächtigt, Segenshandlungen – die keine sakramentalen Handlungen sind – durchzuführen, sind die Apostel und alle Geistlichen, die ein priesterliches Amt tragen.

 

Konfirmation
 

Konfirmation

Die Segenshandlung geschieht, nachdem die Konfirmandinnen und Konfirmanden das Konfirmationsgelübde gesprochen und ihren Glauben an Gott bekannt sowie den Willen bekundet haben, ihr Leben im Glauben und Gehorsam Gott gegenüber zu führen. Nach einem Gebet des Gottesdienstleiters spendet dieser unter Handauflegung den Segen.

Trauung
 

Trauung

Der Trausegen wird Ehepartnern im Traugottesdienst erteilt. Die Segenshandlung erfolgt, nachdem die Ehepartner vor Gott und der Gemeinde mit ihrem Ja-Wort gelobt haben, in gegenseitiger Treue einander in allen Verhältnissen beizustehen und in Liebe miteinander den Lebensweg zu gehen.

Auf Wunsch wird Ehepaaren auch in einer Segenshandlung im Gottesdienst der Segen zu folgenden Ehejubiläen gespendet: silberne Hochzeit (25 Jahre), Rubinhochzeit (40 Jahre), goldene Hochzeit (50 Jahre), diamantene Hochzeit (60 Jahre), eiserne Hochzeit (65 Jahre), Gnadenhochzeit (70 Jahre) und Kronjuwelen Hochzeit (75 Jahre). Dabei wird auf den Ehebund erneut Gottes Segen gelegt und die Ehepartner werden der weiteren Fürsorge und Begleitung Gottes anbefohlen.

Weitere Segenshandlungen
 

Weitere Segenshandlungen

Die Ordination in ein geistliches Amt sowie die Weihe einer Kirche im Weihegottesdienst zählen ebenfalls zu den Segenshandlungen.

Auch die kirchliche Trauerfeier enthält eine Segenshandlung (Übergabe des entseelten Leibes, Aussegnung).

Zur Verlobung kann ebenfalls ein spezieller Segen erteilt werden.

Die Spendung des vorgeburtlichen Segens erfolgt ausserhalb des Gottesdienstes. Diese Segenshandlung wird an der Mutter auf ihren Wunsch hin vollzogen; der Segen kommt der Mutter und dem ungeborenen Kind zugute.